Haben Sie vor, energiesparend zu bauen oder zu sanieren? Dann lohnt es sich, zu prüfen, welche staatlichen Förderungen es gibt.

Die Bundesregierung hat die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zu Anfang dieses Jahres zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gebündelt.

Die BEG soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden signifikant zu senken.

Zum 01.07.2021 startet bei der Förderbank KfW die neue BEG.
Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Welche Förderung kommt im Einzelfall in Frage?

Ab dem 01.07.2021 können Interessierte die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Einen Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten, bieten die Webseiten der KfW  sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Damit können Bauherren auch entscheiden, ob sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob sie lieber warten, bis die neue Regelung in Kraft tritt.

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